20 JAHRE IRIS: Trends und Communities der Rechtsinformatik

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Wie der Ausschnitt aus der Titelseite des Konferenzprogramms zeigt, fand das Internationale Rechtsinformatik Symposion zum Generalthema “Trends und Communities der Rechtsinformatik” von 23. bis 25. Februar 2017 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg statt. Vorträge wurden insbesondere zu den Themen Datenschutz, E-Government, E-Democracy, Rechtstheorie, Rechtsvisualisierung, Rechtsinformation und Robolaw – Ethical, Legal, Social Issues to Advanced Robotics gehalten. Mit Fokus auf die Mitwirkung durch MitarbeiterInnen der Donau-Universität Krems und auf einige persönliche Eindrücke, werden nachfolgend ausgewählte Programmpunkte skizziert.

E-Partizipation und Entbürokratisierung

Am 23.2.2017 zeigte Michael Sachs (Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung, DUK) in der Session “E-Partizipation” in seinem Vortrag Optionen zur Gestaltung der Evaluierung von elektronischen Beteiligungsprojekten auf. Den Prozess der Definition der Erwartungshaltung, der darauffolgenden Erstellung der Evaluierungsmatrix bis hin zur Durchführung der Evaluierung veranschaulichte er anhand von Beispielen. Als besonders bedeutsam hob er die Bestimmung der Indikatoren und Arten der Messung vor Beginn der Durchführung der E-Partizipation hervor.

Darüber hinaus wurden auch laufende Forschungsprojekte präsentiert, wie etwa Scoop4C und TOOP, die die Zielsetzung der stärkeren Entbürokratisierung miteinander vereint.

Copyright, Blockchain, Datenschutz

Am 24.2.2017 gab Philipp Homar (Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen, DUK) Einblicke in die Rechtsprechung in der Rechtssache Amazon vor nationalen Gerichten und vor dem EuGH. Clemens Appl (Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen, DUK) behandelt kritische Eckpunkte des EU Copyright Package in seinem Vortrag.Im Zentrum seiner Kritik stehen systemische und dogmatische Schwächen des Richtlinien-Entwurfs der Europäischen Kommission für ein Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt.

Auch Überlegungen im Zusammenhang mit Blockchain-Technologie wurden diskutiert, wie etwa rechtliche Herausforderungen ihrer Verwendung in elektronischen Wahlsystemen in Deutschland.

Dem Thema Datenschutz waren mehrere Sessions gewidmet. Diskutiert wurden etwa auf Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung zukommende Rechte und Pflichten und ob es denkbar ist, dass ein Datenschutzbeauftragter selbst verpflichtet sein könnte, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Elektronische Rechtsetzung, Recht und Sprache

Moderiert von Bettina Rinnerbauer (Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung, DUK) fand am 25.2.2017 eine Session über Elektronische Rechtsetzung statt, in der unter anderem diskutiert wurde, inwieweit Systeme derzeit in der Lage wären, Regelungen in der Form von Modellen abzubilden. Potentiale und Herausforderungen der Idee der Verwendung technischer Systeme als Unterstützung für Legisten wurden thematisiert. Auch wurde demonstriert, wie eine Bestimmung in Technik “übersetzt” wurde.

Benedikt Lutz (Zentrum für Kognition, Information und Management, DUK) setzte in seinem Vortrag den Schwerpunkt auf die Verständlichkeit von Gesetzen und referierte zu der Frage, was Legisten von Technischen Redakteuren lernen können. Das Ziel des erleichterten Verständnisses von Gesetzen verfolgte auch ein weiterer Vortragender, der Beispiele zur Umformulierung einzelner gesetzlicher Bestimmungen in Klarsprache anführte (weitere Informationen dazu siehe: http://www.klarsprache.at).

Weitere Informationen zum IRIS

IRIS auf Twitter: @ri_symposion

In Tweets zur diesjährigen Konferenz wurde #iris2017 verwendet. Dies zeigte sich auch in der Trendline für Österreich.

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