E-Government Memorandum 2013

Vorwort

Das Department für Governance & Public Administration an der Donau-Universität Krems befasst sich seit Jahren mit den Themen E-Government, E-Governance und E-Participation. Diese technologiebasierten Themen betreffen in ihrer Ausrichtung wichtige gesellschaftspolitische Veränderungsprozesse und eröffnen die Möglichkeit, die Modernisierung und die bürgernahe Gestaltung des öffentlichen Sektors zeitgemäß und effektiv umzusetzen und den Staat „neu zu denken“.

Die Donau-Universität Krems hat sich dieser Themen angenommen und im Rahmen einer Arbeitsrunde mit EntscheidungsträgerInnen und ExpertInnen aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung eine Konzeption erarbeitet, wie diese Neugestaltung des Staates aussehen kann. Das vorläufige Ergebnis dieser Arbeiten wurde im „E-Government Memorandum 2013“ zusammengefasst und bereits vor mehreren Wochen an die österreichischen politischen Parteien übermittelt.

Wir laden Sie herzlich ein an der Diskussion im Kommentar-Bereich dieses Artikels teilzunehmen.

Dr. Peter Parycek & Dr. Walter Seböck

WeißLeer

E-GOVERNMENT MEMORANDUM 2013

E-Government umfasst nicht nur die Digitalisierung von Verwaltungsservices oder die Internetverbindung zwischen Verwaltung und Bevölkerung, sondern auch das multilaterale Beziehungsgeflecht zwischen BürgerInnen, Staat, Wirtschaft und NPOs (Non-Profit-Organisations). E-Government bedeutet daher auch die durch IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) unterstützte Verwaltungsmodernisierung. Diese realisiert sich sowohl im einfachen Zugang zur Verwaltung (“Frontoffice”) als auch in der Automatisierung von administrativen Abläufen (“Backoffice”).

Der Paradigmenwechsel

Im Unterschied zu früheren Reformversuchen, die Technologie nur als Unterstützung verwendeten, ermöglicht der Einsatz von IKT, die Prozesse zu überdenken und neue Kooperationsmodelle einzuführen. Redundante Prozesse werden obsolet und Kontrollmechanismen greifen trotz verkürzter Abläufe intensiver. Durch das Paradigma der IKT-unterstützten Prozessgestaltung wird  eine neue Arbeitsteilung über strukturelle Grenzen hinweg möglich.

Dieses Memorandum definiert neun Punkte als wesentliche Elemente eines neuen Verständnisses im komplexen Beziehungsgeflecht zwischen Staat, BürgerInnen und Wirtschaft. Allen Punkten gemeinsam ist, dass E-Government zum zentralen, tragenden Gerüst sämtlicher Verwaltungsaktivitäten wird.

Denn durch den Einsatz von IKT lassen sich …

  • Eingaben an die Behörde ortsunabhängig durchführen,
  • Behördenservices unter einer einzigen Rufnummer erreichen,
  • bundesweite Verwaltungsservices anbieten,
  • Redundanzen vermeiden (durch organisationsübergreifende Prozesse),
  • Eingaben schneller bearbeiten (aufgrund bereits vorliegender Daten und der Automatisierung von Abläufen),
  • Fehler verhindern (durch Vermeiden von Medienbrüchen oder wiederholtes manuelles Manipulieren),
  • die Informationsqualität und -tiefe steigern (mittels Bürger- & Unternehmensportalen, E-Register und E-Services),
  • die EU-Dienstleistungsrichtlinie für alle als One-Stop-Prinzip umsetzen
  • die Kooperation zwischen Staat Gesellschaft und Wirtschaft ausbauen
  • und somit Verwaltungsreform mit E-Government verbinden.

Bei der Einführung von E-Government sind jedenfalls flankierende Maßnahmen zu setzen. Diese betreffen insbesondere …

  • Datenschutz (v.a. die Sicherheit sensibler personenbezogener Daten)
  • Transparenz (Was geschieht mit meinen Daten; In welchem Status befindet sich ein Verfahren etc.)
  • Accessibility – einfacher Zugang zu Staat und Verwaltung
  • E-Inclusion – das Einbeziehen aller

Das Ziel einer umfassenden  Beteiligung und Kooperation zwischen Staat Gesellschaft und Wirtschaft kann jedoch nur erricht werden, wenn zusätzlich zur situativen Unterstützung bei der Handhabung der angebotenen Möglichkeiten gesamtheitliche Bildungsmaßnahmen realisiert werden. Diese müssen sich auf das individuelle Vermögen der BürgerInnen, sich beteiligen zu können und dies auch zu wollen, also auf Qualifikationen und Motivationen, beziehen. Vergleichbare Bildungsmaßnahmen sind auch für diejenigen, die E-Government Back-Office realisieren sollen, erforderlich. Unverzichtbare Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg der angestrebten gesamtheitlichen Reformmaßnahmen des E-Government im Sinne dieses Memorandum ist das Bewusstsein der sowohl individuellen als auch sozialen bzw. politischen Vorteilhaftigkeit von E-Government bei der überwiegenden Mehrzahl Betroffenen und Beteiligten.

1. Verwaltungsmodernisierung mit E-Government verbinden

Verwaltungsmodernisierung und E-Government überschneiden sich in wesentlichen Bereichen. Nur durch das enge Zusammenspiel von Informationstechnologie und Verwaltungsmodernisierung können tatsächlich Effizienzpotentiale genutzt werden.

Um die Verwaltung einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten, sind aufeinander abgestimmte Maßnahmen erforderlich:

  • In einem ersten Schritt sind die Prozessketten so einzurichten, dass sie organisationsübergreifend über alle mit dem Verfahren befassten Stellen laufen.
  • In einem zweiten Schritt sind diese erneuerten Prozesse mittels IKT darzustellen und zu automatisieren.
  • Zugleich sind Bildungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen erforderlich, denn dass alle Beteiligten vom E-Government Nutzen wissen, ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg der angestrebten Reformen.

Diese Neugestaltung von Prozessen kann mit IT-Unterstützung wesentlich dazu beitragen, die bisherigen räumlichen Grenzen zu überwinden und neue Formen der Zusammenarbeit – bis hin zur Auflösung der örtlichen Bindung – zu ermöglichen.

2. E-Services bundesweit weiter entwickeln

Der eingangs geschilderte Paradigmenwechsel führt zu diesen Leitgedanken für neue digitale Services:

  • Digitalisierung darf keine bloße Spiegelung der „Papierwelt“ bedeuten, sondern muss zu neuen Ansätzen bei der Speicherung und beim Abrufen von Information führen.
  • Digitale Information wird konsequent zum Original, das Papier zur Kopie.
  • Sind personenbezogene Daten ohnehin amtsbekannt, braucht sie eine Person z.B. bei der Antragstellung nicht nochmals beizubringen, sondern die Verwaltung hat sie intern abzurufen. – Ein Beispiel wäre eine vorausgefüllte Steuererklärung.
  • Die Verwaltung agiert proaktiv und nicht nur reaktiv, z.B. um an den Ablauf einer Frist oder der Gültigkeit eines Führerscheins zu erinnern.

Die Realisierung dieser Leitgedanken erfordert folgende Maßnahmen:

  • Digitalisierung aller Register und Automatisierung ihrer integrierten Prozesse – hohe Priorität hat die rasche Umsetzung des Personenstandsregisters!
  • Vernetzung aller Register & E-Services
  • Integration aller Register & E-Services in Verwaltungsverfahren
  • Betreibermodelle überdenken in Hinblick auf Privat und Staat, um kostenlose Basisdienste und pauschalierte Zusatzdienste zu ermöglichen
  • neue Finanzierungsmodelle für organisations-, behörden- & gebietskörperschaftsübergreifende Projekte schaffen (z.B. durch Abgeltung über den Finanzausgleich) mit zentraler Finanzierung der Entwicklung und Aufteilung der Betriebskosten
  • Forcierung schon vorhandener E-Services, wie E-ID, E-Signatur und E-Zustellung
  • Elektronisch eingelangte Eingaben sollen – wenn gewünscht – auch elektronisch beantwortet werden.

3. Organisationsübergreifende Prozesse mittels IKT neu gestalten

Ein spezieller Anwendungsfall für organisationsübergreifende Prozesse ergibt sich aus der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese beinhaltet bzw. fordert insbesondere …

  • One-Stop-Zugang zur öffentlichen Verwaltung
  • Genehmigungsgrundsatz: Anträge, die nicht innerhalb einer zu definierenden Frist beantwortet werden, gelten als genehmigt.
  • Verwaltungslösungen für Bund, Land und Gemeinden mit Schnittstellen zur EU
  • Informationsfluss mit proaktiven (internen & externen) Bestätigungen

        Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie führt zwangsläufig zum Überdenken der bisherigen Verfahrenspraxis. Zunächst wird sie zum Treiber für Innovationen bei unmittelbar diese Richtlinie betreffenden Prozessen, darüber hinaus jedoch für Gestaltung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen generell: Denn weshalb sollte es etwa nicht möglich sein, auch bei anderen Verfahren One-Stop-Zugang mit einheitlichem Ansprechpartner zu bieten?

        Um dieses One-Stop-Prinzip zu realisieren, müssen …

        • die Stakeholder d.h. alle an den entsprechenden Prozessen Beteiligten identifiziert und eingebunden werden
        • die Gesamtprozesse behördenübergreifend aus Sicht der BürgerInnen bzw. Unternehmen betrachtet werden
        • die Schnittstellen zu den Folgeprozessen definiert werden – mit dem Ergebnis einer Österreichischen „Information-Map“
        • Datenmodelle definiert werden
        • Register und andere E-Services definiert werden
        • Abfrageparadigma in vielen Fällen geändert werden (so dass als Antwort Ja/Nein ausreicht – z.B. „Hat österreichische Staatsbürgerschaft“, „Hat Reifeprüfung abgelegt“, „Geboren in Österreich“)
        • die Bereitschaft zur Kooperation und Zusammenarbeit über Organisationsgrenzen auf breiter Basis geschaffen werden

        4. BürgerInnen- und Unternehmensportale ausbauen & schaffen

        Die gesamte Verwaltung lässt sich als eine einzige Ansprechpartnerin verstehen (sozusagen das „Unternehmen Österreich“):

        • mit einheitlicher Schnittstelle für die Ein- und Ausgabe (Anträge stellen, Information abrufen, Bescheide erhalten usw.)
        • mit One-Stop-Zugang zu allen am Verfahren beteiligten Stellen
        • mit Diensten die für Bedarfsgruppen („Lebenssituationen“) gebündelt sind

        Einige konkrete Vorschläge zur Umsetzung:

        • HELP.gv.at als Serviceportal ausbauen
        • ein Unternehmensportal schaffen, um sämtliche Verfahren auf einem einzigen Portal mit Schnittstellen zu allen Behörden und zur Sozialversicherung zu implementieren (wie auch eine Studie über zielgruppenorientierte Internetportale empfiehlt)
        • Beteiligungsportale einrichten bzw. ausbauen die von NGOs in Kooperation betrieben werden könnten (wie z.B. meinparlament.at)

        5. Ortsunabhängige Eingaben durch gemeinsame Prozesse & E-Services

        Durch die Digitalisierung und Vernetzung, gemeinsame Prozesse und E-Services wird die örtliche Bindung vielfach verzichtbar. Folglich können Eingaben (z.B. zur Einleitung eines Verwaltungsverfahrens) ortsunabhängig eingebracht werden – sowohl real als auch virtuell.

        Die internen Prozesse werden so gestalten, dass die Durchführung des Verfahrens weiterhin bei der sachlich zuständigen Behörde liegt.

        6. Multikanal Zugang zu E-Services

        Für jedes E-Service sind parallel verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten anzubieten (Multikanal-Zugang). Der geeignete Format- und Medienmix ist je nach Verfahren und Adressaten auszuwählen: Telefondiensten, SMS-Mitteilungen, ORF-Teletext, Kommunikation über RSS Feeds oder Instant Messaging, uw.  Wichtig ist der österreichweit einheitlich bzw. international abgestimmte Zugang über definierte Adressen (Nummern) zu bestimmten E-Services wie

        • die einheitliche Behörden-Telefonnummer für First-Level-Support (z.B. 0800-AUSTRIA)
        • Public-Sector-Suchmaschine für das Informationsangebot aller österreichischen Körperschaften
        • österreichweite Projekte

        7. Sicherheit und Transparenz bieten

        Digitalisierung und Vernetzung der Information können zur „gläsernen BürgerIn” führen. Um das Risiko des Datenmissbrauchs gering zu halten, gibt es folgende Lösungsansätze:

        • Falls kein besonderes Schutzbedürfnis (etwa sensibler Daten) besteht, wären Erleichterungen im Sinne der Nutzerfreundlichkeit denkbar, bei gleichzeitigem Ausbau der Kontrollmöglichkeiten.
        • Verstärkte Kontrolle – so könnte etwa der Rechnungshof (als „Datenschutzhof“) auch die „Datengebarung“ d.h. den Umgang der Behörden mit personenbezogenen Daten überprüfen.
        • „Datenschutz 2.0“: Die BürgerInnen können selbst die Korrektheit ihrer eigenen Daten in den Registern kontrollieren, etwaige Fehler melden und überprüfen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat.

        Durch diese Lösungsansätze (”Datenschutz 2.0″) erhält das Individuum die Kontrolle über seine Daten und kann längerfristig Vertrauen zur Verwaltung entwickeln. Dieses Vertrauen ist eine unerlässliche Grundlage für proaktive Services, wie beispielsweise Hinweis auf auslaufenden Reisepass, Erinnerungen o.ä. werden dadurch möglich.

        Das Ziel ist Digitalisierung und Vernetzung der Information zu nutzen, um den Staat und letztlich auch die Gesellschaft transparenter zu gestalten. Die Herausforderung liegt darin, ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und Privatsphäre zu finden.

        8. Alle gesellschaftlichen Gruppen integrieren

        Sämtlichen Bevölkerungsgruppen muss nichtdiskriminierend der Zugang zu E-Services gewährleistet werden. Dabei sind alle einschlägigen Vorgaben umzusetzen, etwa zur Barrierefreiheit. Um die „Digitale Kluft“ zu schließen und auch einkommensschwächeren Schichten den Zugang zu E-Services zu erleichtern, lassen sich Maßnahmen wie die folgenden treffen:

        • Internetzugang für alle: kostengünstig zu Hause, kostenfrei über Public Access
        • kostenlose E-Mail-Adresse
        • Österreich-PC
        • Bildungsoffensive für Digital Skills

        9. Möglichkeiten zur Teilnahme an politischen & administrativen Prozessen ausbauen

        Digitale Services eignen sich hervorragend, auch die Teilnahme der BürgerInnen an politischen und administrativen Prozessen zu fördern. Angesichts des derzeitigen Tiefstands des Vertrauens in die Parteienpolitik erscheint dieser Ausbau unverzichtbar. Beispiele für elektronisch unterstützte Partizipation sind:

        • E-Begutachtung
        • E-Petition
        • BürgerInnen-Beteiligungsverfahren
        • Befragung und Ad-hoc-Meinungsbildung
        • Selbsthilfe der BürgerInnen in Verwaltungsverfahren

        Zur Einbindung der breiteren Öffentlichkeit bieten sich „Social Media“ an, wie Wikis, Blogs, Kooperationsplattformen uw. Social Media ermöglichen neue Kooperationsformen zwischen den BürgerInnen und dem Staat, wie die Nutzung „kollektiver Intelligenz“ in Verwaltungsverfahren und die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation. Die neuen Systeme ermöglichen interaktive Many-to-Many-Kommunikation und Kooperation „auf gleicher Augenhöhe“ mit dem Staat in politischen als auch administrativen Fragen. Und dies kann letztlich zu einer neuen demokratischen Qualität beitragen.

        Initiatoren, Autoren & Unterstützer:

        • Prof. Dr. Johann Günther
        • Prof. Dr. Harald Hoffmann
        • Prof. Helmut F. Karner
        • Prof. Peter Kotauczek
        • Univ. Prof. DDr. Gerhard Ortner
        • Dr. Peter Parycek, MSc
        • Dr. Walter Seböck, MBA, MSc
        • SC Dr. Arthur Winter

        14 comments

        1. In dieser idealen Welt des E-Government, die Sie hier skizzieren und die zweifellos ihre Vorteile haben mag, werden sich einige Bevölkerungsgruppen nicht wiederfinden – es geht dabei weniger um Zugangskosten, sondern um Computer-Affinität bzw. verfügbare Zugangsgeräte. Gerade die ältere Generation, die von der Nutzung eines Computers in der Realität oft weit entfernt ist, wird hier ihre Probleme haben – wie werden Sie das berücksichtigen ?

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        2. Wenn man Prozesse vereinfacht – proaktiv als Behörde agieren will – sollte man die Notwendigkeit von diversen Prozessen überhaupt überdenken.
          zB. wenn die Behörde, weiss wann mein Pass abläuft – die gößte Gefahr die Fälschung von Pässen ist – ich via biometrischem Detail gegen meinen Pass abgeglichen werde – die Behörde – EINE -Anlaufstelle hat, quasi jeder Beamte immer online auf “die ihm freigegebenen Daten” hat warum nicht auch eine Behörde am Mond – und Mittels biometrischer Erkennung – weiss dann die Behörde wer ich bin, ob alle Formalitäten bekannt sind usw.
          Auch wenn alle Behörden – auf EINEN – Datenpool zuarbeiten – muss ich nie wieder angeben Matura ja/nein, geboren in ….. usw. Anhand meines Fingerabdruckes weiss mein Gegebüber alles was er wissen darf (Steuernummer, Schuhgröße, Anzahl der Kinder ….)
          Da wäre die Einsparung – Handauflegen – und alles wird gut

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        3. Ad EIN Datenpool:
          Die von Herrn Zahradnik skizzierte Lösung EIN “Datenpool” zu betreiben auf das alle Applikationen der Verwaltung zugreifen sollen, würde natürlich einiges vereinfachen und tatsächlich einige der beschriebenen “proaktiven” Lösungen ermöglichen. Jedoch steht dabei der Datenschutz im Weg, der es einer Behörde nicht ohne weiteres ermöglicht auf Daten einer anderen Behörde zuzugreifen. Leider! Datenschützer würden aber wohl sagen: Gott sei Dank! Fakt ist, dass eine solche Lösung auf Grund der derzeit geltenden Gesetze unmöglich ist.

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        4. Wenn ich dieses Memorandum durchlese, an meine Aktivzeit und die während ihr gewonnenen Erfahrungen zurückdenke und mit den Entwicklungen der Gegenwart verknüpfe komme ich zu der Erkenntnis, dass das alles gut und idealistisch gedacht ist. Seit der Entwicklung der IKT sind für mich viele Abläufe zwar anders jedoch nicht unbedingt besser und schon gar nicht transparenter geworden. Kosten wurden nie wirklich gespart, nur umgelagert, wenn nicht gesteigert. Ähnliches gilt mit dem Einsatz von Zeit. Die Motivation vieler Menschen geht nicht in Richtung IKT, weil ihre Stärken und Interessen auf anderen Ebenen liegen. Der Mensch und das Menschsein mit den vielfältigsten Bedürfnissen, Bildungsunterschieden, Zugängen und Abläufen lassen sich nicht auf Abbildungen am Bildschirm beschränken: quadratisch (rechteckig), praktisch, gut; übertrieben ausgedrückt: ein Excel-Denken. Leben, Walten und Verwalten, Kommunikation, Datengenerierung, Datensicherung und Datenschutz, um nur einige Bereiche aufzuzählen, in der Ö- oder EU-Dimension ist so komplex, dass es sich nicht mit zweidimensionalen Maschinen umfangen lässt, auch wenn es noch so gut und positiv gedacht ist.

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        5. Es ist höchst an der Zeit dem goverment neue Unterstützung zur besseren und effizenteren Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die bis dato verfügbaren Services zeigen wie sinnvoll hier der Konsument unterstützt werden kann. Durch den vorsichtigen EInsatz bereits vorhandener und bewährter IKT kann hier viel geholfen werden. Einde besondere Herausforderung besteht hier auch in der Versorgung jener Bevölkerungsteile OHNE ITK verwenden zu müssen. Beispiele gibt es hier sehr viele. Jedenfalls bin ich gerne auch als betroffener Bürger auf die kommenden Herausforderung

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        6. Als Memorandum gesehen einige interessante Ideen, sonst Absichten, Hoffnungen.

          Was davon in die (politische” Wirklichkeit umgesetzt wird, steht in den Sternen; angesichts etwa dem traurigen Zustand dessen, was sich in unserem Land vollmundig “Datenschutz” nennt, kann man nur ungebrochen hoffen, gleichzeitig aufmerksamst die Entwicklungen verfolgen und sich soweit möglich einschalten bzw. wehren!

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        7. sind wir schon bereit in so große fussstapfen zu treten? ist die akzeptanz der bürgerInnen und der Verwaltungsmitarbeiter so große dies zu realisieren bzw. in welchem größenverhältnis stehen diese maßnahmen zu der Anzahl an bürgerInnen und Wirtschaftstreibenden die damit arbeiten bzw. nutzen möchten? die belastung auf grund der register und ikt-lösungen jeder einzelnen gemeineden oder magistraten ist definitv gestiegen, die anzahl an mitarbeiterInnen jedoch gefallen ( auf grund des jahrelangen vorgegaukelten einsparungspotenzials mittels ikt lösungen). ein beispiel; datenqualität von zmr und gwr wirft enige fragen auf in hinblick der vor der tür stehenden Registerzählung ? es werden unzählige spitzen leisungen im e-government beschrieben jedoch können diese aus finaziellen sowie personellen unterbesetzung bei gemeinden und städten nicht getragen werden! es bleibt auch abzuwiegen wo der nutzten tatsächlich etwas bewegt und vor allem für wen? wo bleibt der “run” der wirtschaft aufs ZMR, aus der praxis kann bestätigt werden, dass die wirtschaft noch immer aufs gemeindeamt pilgert um meldeauskünfte zu beantragen!!!
          grundsätzlich bin ich ein fan von e-government und new public management und bin in meinem beruflichen segment durch diese leistungen und dem “gott sei” dank funktionierenden ikt- services “groß geworden” jedoch wurde bei uns realisiert einen “spagat” zwischen den bürgerInnen und den verwaltungsmitarbeiterinnen gemacht, der es schafft den nutzen für beide seiten hervor zu bringen, jedoch habe ich auch viele ikt-lösungen ( die mein wissenschaftliches ego auf alle fälle erfreuer hätten) abgelehnt, da der nutzen minimal wäre!
          bitte weiter so in diesem sinne, nur vielleicht mehr feingefühl in alle richtungen entwicklen!
          lg

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        8. Sehr geschätztes E-Government Memorandum 2013 Team!

          Grundsätzlich stehe ich einer Zusammenführung von Daten sehr skeptisch gegenüber, da mit dem gebären des “Gläsernen Menschen” auch ein enormes Potenzial an Machtmißbrauch in greifbare Nähe rückt bzw. bereits möglich ist. Die möglichen fatalen Folgen wurden in diversen Filmen schon sehr eindrucksvoll dargestellt. (“Brasil” , “Matrix ” , “Das Netz” usw.). Das es aber auch erhebliche Vorteile gibt liegt auf der Hand. Gerade diese Vorteile sind es die uns vielleicht zu vorschnellem Handeln verleiten.
          Als Fotograf des Heeresgeschichtlichen Museum stelle ich mir selbst natürlich auch Fragen bezüglich der Langzeitarchivierung. Wie lange werden die Daten auch für nachfolgende Generationen erhalten bleiben? Ist es gewährleistet das die Daten auch in 100 Jahren noch von unseren Computern zu lesen sind. Wie werden die Daten abgesichert usw. Diesebezüglich hoffe ich auf eine erfolgreiche Arbeit der Kremser Donauuniverität die in diesen Bereichen sehr aktiv ist.
          Die Mitarbeit jedes Einzelnen ist hier gefragt.
          Ich danke für die Möglichkeit der Stellungnahme und wünsche Ihnen viel Erfolg!

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        9. Sehr geehrte Damen und Herren,
          wir sind stolz europaweit eine Führungposition im eGovernment einzunehmen und lehnen uns zurück. Wir fragen uns nicht ob der Bürger davon etwas hat. Wir suchen nicht nach den Gründen der mangelnden Akzeptanz. Wir entwickeln weiter neue teure Security-tools, komplizierte Datenschutzhindernisse wei bPK, neue Zugangsbeschränkungen und erhöhen fortgesetzt die Komplexität. Der (finanz)starken Anspruchsgruppe 60+ die Wege zu erleichtern gelingt uns nicht wirklich. Daher : + Kostenlose Bürgerkartenfunktion auf eCard (die hat jeder). Selbst wählbarer PIN
          + Einfache, selbsterklärende, österreichweit einheitliche Formulare
          + Nutzung vorhandener Informationen, statt Urkunden vorlegen.
          + Datenschutz und verbessertes Bürgerservice ist unvereinbar. (Die Behörde darf nicht wissen was sie weiss – Nach der Bereichsabgrenzungsverordnung muss der Bürger teilweise mehr als 10mal seine Daten bekanntgeben)
          + Die Wirtschaft nutzt Einkaufs- und Bonitätsinformationen im CRM quer über Fimen und Branchen, die Behörde darf dies nicht einmal in ihrer Behörde.
          + Punkt 7 …”Erleichterungen im Sinne der Nutzerfeundlichkeit bei Ausbau der Kontrollmöglichkeiten…” klingt nach Quadratur des Kreises
          Gratulation zur Initiative ! Viel Erfolg und beste Grüsse

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        10. Meine Eindrücke:

          – Kostensparung durch überdenken förderaler Strukturen ist notwendig.

          – E-Government gegenüber dem Bürger ist überwertet / tlw. Eitelkeit – wieso ist es wichtig, im Europ. Benchmark vorne zu liegen? Es gibt hier nur zwei zentrale Systeme die sich in der Breite rentieren: help und FinanzOnline.

          – Bürgerbeteiligung wäre einfach und leicht möglich – will aber niemand in der Politik. An mangelnden Ideen oder kostengünstigen Umsetzungsmöglichkeiten scheitert es nicht – man unterschätzt die Bürger und hat beim Rest die Angst vor deren Meinung.

          – Übertriebener Datenschutz im E-Gov Bereich erhöht Kosten und Komplexität unnötig.

          – Die Verursacher des Bürgerkarten-Disasters (Akzeptanz unter Null) sollten den Fehler eingestehen und Konsequenzen ziehen.

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        11. E-Government als auch New Public Management setzt einen Typ Mensch voraus, der selbstmotiviert und Neuem aufgeschlossen ist. Die Realität im täglichen Verwaltungsleben sieht oft der Kultur der Verwaltungsorganisationen folgend anders aus. Das Blühen der Verwaltungsschrebergärten hat noch lange kein Ende gefunden.

          E-Government hat in Österreich bisher nur dort gepunktet, wo Persönlichkeiten selbst das Ruder in die Hand nehmen und die Entwicklungen nach deren Vorstellungen steuern konnten. Auf das Kollektiv des Verwaltungsapparates zu hoffen, dass die neun Punkte umgesetzt werden, halte ich für unrealistisch. Da ist das Beharrungspotential noch sehr ausgeprägt.

          In dem Moment, in dem erkannt wird (seitens Politik und Verwaltung), dass eine föderale Verwaltungsstruktur nicht gleichzusetzen ist mit ‘mach ich alles selber’, haben die Punkte 1 bis 6 eine Realisierungschance. Ist das nicht der Fall, kann man noch lange über ‘organisationsübergreifende Prozessabbildung mittels IKT’ schreiben. In realen Leben werden diese Grenzen sehr gut gehütet.

          Ich hoffe, dass Ihr Referendum den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung den Anstoß gibt, sich im Sinne von BürgerIn für ein Mehr an Effizienz und noch mehr Effektivität im täglichen Verwaltungsablauf einzusetzen.

          Viel Erfolg und beste Grüße

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        12. Aus heutiger Sicht sehe ich viel Potential im Bereich der Organisatorischen Abläufe.
          Entscheidende Erfolgsfaktoren dabei sind für mich:
          * Autonomie der Einzelnen (Personen wie Organisationen) Datenverantwortlichkeiten
          * Systemintegration auf Basis elektronischer Kommunikation
          * Keine übergeordnete zentrale Datenhaltung
          * Dynamische Integration von Datensystemen auf Grund von Authentifikationsverfahren
          * Entwicklung der IKT Prozesse im Sinne “Nutzen des Anwenders”
          * Minimierung machtpolitischer Einflüsse auf den Entwicklungsprozess
          – Ausnahme: Die Macht des Anwenders!
          * Einsatz pragmatischer Zielvorstellungen – 80/20
          – Wir sollten nicht an den restlichen 20% die möglichen 80% in Frage stellen.
          Ich bin davon überzeugt, dass unter Berücksichtigung der angeführten Kriterien der Weg in die Praxis der Services kurzfristig gesichert ist. Denn nur mit den realen Möglichkeiten steigt die Akzeptanz und der “Appetit” auf mehr!

          mbg

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        13. Das Überdenken von historisch gewachsenen Prozessen aufgrund von technologischen Möglichkeiten, Organisationsstrukturen… ist auch, oder gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung absolut notwendig. Es ist aber auch eine Illusion, alle Bürger in den E-Governmentprozess einzubinden. Wie im Dokument angeführt, gibt es dabei einige Erfolgsfaktoren:
          – allgemeine Zugänglichkeit
          – nicht die Technologie, sondern der Prozess steht im Vordergrund
          – Wegfall von Zuständigkeitsgrenzen
          – Sicherheit (Bürgerkarte durch E-Card..)

          Im Dokument fehlt mir ein grober Vorschlag einer Vorgehensweise bzw. impliziert das Dokument, dass alle Prozesse berücksichtigt werden sollten. Ich sehe hier den Erfolg aber vielmehr in einer schrittweisen Umstellung der Prozesse und einer Realisierung von Quick-Wins. Eine jahrelange Konzeption ist zum einen unrealistisch, da sie die Rahmenbedingungen wieder ändern und zum anderen würde das nicht die Akzeptanz der Bürger fördern.
          1) Ermittlung der Prozesse mit dem höchsten Potential (Verwendungshäufigkeit, Aufwand, Potential f. Automatisierung, End-user-Akzeptanz, Quick-Wins) und Information der Bürger, warum die Priorisierung in dieser Form stattgefunden hat
          2) Umsetzung der Prio 1-Prozesse unter Berücksichtigung aller Datensicherheitsvorgaben
          3) Kommunikation und Verankerung (Einsparungsrealisierungen, Feedback über Verbesserungen, Dank an Beteiligte, Info über organisatorische Änderungen im Backoffice, nächste Schritte..)
          4) Umsetzung weiterer Prozesse

          mfg

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        14. Man kann für jede Idee gute Gegenargumente finden. Bedenken gibt es immer und überall, aber weiter kommt man immer nur dann, wenn man darüber nachdenkt, WIE die Dinge funktionieren, und nicht, warum etwas NICHT funktioniert.

          Die Autoren des Memorandums haben mutig und visionär viele notwendige Schritte aufgezeigt, die gegangen werden müssen, um Österreich in eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltungszukunft zu führen, ungeachtet dessen, ob wir weiterhin Europameister im eGovernment bleiben. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Hier geht es nicht um einen eitlen Wettbewerb sondern um dringend notwendige Reformen, die sich großteils geradezu aufdrängen.

          Die Kernfrage dabei ist:
          Wie kann man die Anforderungen einer modernen und redundanzfreien Verwaltung (zentraler Datenpool) in Einklang bringen mit den legitimen Anforderungen des individuellen Datenschutzes (jede Behörde sieht nur das, was sie benötigt bzw. laut Gesetz sehen darf)?

          Das scheint mir nun nicht besonders schwer lösbar. Die asynchrone Public-Key-Infrastructure bietet theoretisch problemlos die Möglichkeit, einzelne Felder einer Datenbank nach Legitimation (spezielles Schlüsselpaar für jede Behörde) auszulesen, ohne dass eine zentrale Behörde sämtliche Inhalte kennen muss. Alle Inhalte der Datenbank sind verschlüsselt und daher auch nicht mit gehackten Zugangsdaten auslesbar. Der Einzige der seine Daten in vollem Umfang sehen können soll (aber natürlich nicht verändern!), ist der betroffene Bürger selber, der sich mit seiner Bürgerkarte identifiziert.

          Was spricht dagegen?

          Gruß aus Wörgl/Tirol
          Arno Abler

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