Du durchsuchst gerade das Tag-Archiv des 'Projekt Tags.
Am Freitag fiel der Startschuss für die heiße Phase des Online-Wahlkampfs: Auf der Internetplattform www.meinparlament.at die bei einer Pressekonferenz im österreichischen Parlament vorgestellt wurde, können Bürgerinnen und Bürger mehr als 1.000 Kandidierende für die Nationalratswahl online befragen. „Über vierhundert Fragen erreichten uns bereits in der ersten Woche“ freuen sich die Initiatoren von Politik Transparent, Dr. Peter Merschitz aus Baden und Dr. Peter Parycek aus Krems. Die Schirmherrschaft wurde von den drei PräsidentInnen des Nationalrats übernommen; wissenschaftlich begleitet wird das Demokratieprojekt vom Zentrum für E-Government der Donau-Universität Krems.
Neben der Möglichkeit, Fragen an Spitzenpolitiker wie etwa Werner Faymann oder Mag. Wilhelm Molterer zu richten, soll die Plattform vor allem den Dialog zwischen BürgerInnen und den jeweiligen PolitikerInnen ihres Wahlkreises fördern. Die User können auf meinparlament.at einfach ihre Postleitzahl eingeben und so die zuständige Ansprechperson finden. So können sich BürgerInnen rechtzeitig sowohl über die jeweiligen Kandidatin als auch deren Partei informieren, und alle Anliegen ansprechen die ihnen am Herzen liegen. Nach dem Wahlsonntag am 28. September können dann Fragen an die 183 neugewählten Abgeordneten gerichtet werden.
„Mit meinparlament.at wollen wir Politik transparenter machen“, so Dr. Merschitz, Mitbegründer und Vereinsvorsitzender von Politik Transparent. „Wer um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler wirbt, muss sich auch deren Fragen stellen.“ Aber nicht nur das. Seit der Wahlrechtsreform 1992 können die WählerInnen ja mittels Vorzugsstimme einen weitaus größeren Einfluss auf die Zusammensetzung des Nationalrats ausüben als in den 70er und 80er-Jahren. So können auch KandidatInnen auf einem hinteren Listenplatz ins Parlament gewählt werden. „Der Wählerwille zählt“, meint Dr. Parycek, „darum ist es so wichtig, dass sich mündige Bürgerinnen und Bürger tatsächlich ein Bild von ihren Ansprechpersonen machen können.“

Im Jahr 2001 hatte der Österreichische Gemeindebund das Zentrum für Praxisorientierte Informatik und das Zentrum für E-Government der Donau-Universität Krems mit der Durchführung einer Studie beauftragt, die 2002 durchgeführt wurde. 2008 wurde diese Umfrage wiederholt.
Es wurde erhoben, wie sich der Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnologie auf die Gemeindearbeit auswirkt, wie hoch der Bekanntheitsgrad von E-Government in Österreich ist, welchen Informationsbedarf die Gemeinden diesbezüglich haben und wie die österreichischen Gemeinden in den gegebenen Rahmenbedingungen von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden die definierte E-Government Strategie umsetzen bzw. umgesetzt haben.

Die Integrierung der Jugend in den bürgernahen Amtshelfer help.gv.at steht im Vordergrund dieses Projektes.
Jugend2Help.gv.at ist ein Jugendbeteiligungsprojekt, welches die Neugestaltung des Jugendbereiches der Internetplattform HELP.gv.at zum Ziel hat. Mit diesem Projekt wird nun die Jugend in den bürgernahen Amtshelfer, welcher zu den TOP- Websites des Lands zählt, mit eingebunden.

Im Zuge des “We-Go Projekts” arbeitet das Zentrum für E-Government der Donau Universität Krems zusammen mit dem Bundeskanzleramt (BKA) sehr intensiv mit den Ländern des Westbalkan zusammen.
Dieses Projekt wird durch das Forschungsprogramm FP6 der Europäischen Kommission finanziert. Ziel ist es, durch Kooperation zwischen EU-Mitgliedsstaaten und den Ländern des Westbalkan das Wissen im Bereich E-Government zu transferieren.

War bis vor kurzem der elektronische Akt in der Gemeinde vor allem eine Organisations- und Kostenfrage, steht mit Go-ELAK dem elektronischen Aktenamangement nichts mehr im Weg.

Im Jahr 2003 wurde ein Meilenstein in Österreich gesetzt: Der Echtbetrieb des ersten medienbruchfreien und gänzlich elektronisch abwickelbaren E-Government Verfahrens konnte unter Mitwirkung des Zentrums für E-Government aufgenommen werden.
Durchgängiges E-Government Verfahren
Das erste medienbruchfreie E-Government Verfahren Österreichs wurde 2003 mit der “Heurigenanmeldung” Realität. Nach dem Buschenschankgesetz besteht für die Winzer/Landwirte Österreichs die Möglichkeit “Heurigen” oder “Mostschenken” für die Ausschank von Getränken und Speisen an BürgerInnen zu öffnen. Als nicht konzessioniertes Gastgewerbe unterliegen Heurige engen Auflagen welche im Buschenschankgesetz geregelt sind. Dazu gehören die Bekanntmachung der Öffnung, fix einzuhaltende Schließtermine zwischen den Öffnungszeiten und maximale Öffnungszeiten.
Winzer/ Landwirte muss eine Heurigenöffnung bei der Gemeinde beantragen. Dies ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss vor jeder Öffnung eines Heurigen/einer Mostschenke wiederholt werden, wobei die/der jeweilige SachbearbeiterIn, die/der zuständige KellereiinspektorIn und die/der LebensmittelinspektorIn über die bevorstehende Öffnung verständigt werden.






